Informationen über MyOldtimer

Versicherung Mieter

Versicherung für Mieter

Rundum versichert mit Baloise

Deinem Abenteuer soll nichts im Wege stehen, deshalb sind alle Fahrzeuge auf MyOldtimer entsprechend versichert. Entweder sind sie über unsere MyOldtimer-Baloise-Versicherungslösung oder über die vom Vermieter bereitgestellte Versicherung gedeckt. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Wie das Fahrzeug versichert ist, entnimmst du dem Fahrzeugprofil. Der Versicherungsschutz tritt automatisch in Kraft, sobald du deine Reise beginnst.
  • Das Fahrzeug ist auf jeden Fall Haftpflicht und Kasko versichert. Entweder über die MyOldtimer-Baloise-Versicherung oder über die Fahrzeugversicherung des Vermieters.
  • Die MyOldtimer-Baloise-Versicherung übernimmt im Schadenfall immer die Prämienerhöhung und den Selbstbehalt für den Vermieter. Du bezahlst also nur deinen Selbstbehalt, wie beim Mietfahrzeug angegeben.
  • Du kannst deine Kostenbeteiligung (Selbstbehalt) von CHF 1000 auf CHF 200 pro Schadenfall direkt im Buchungsprozess reduzieren.
  • Die Innenraum-Versicherung kann obligatorisch vom Vermieter vorgegeben werden. Oder der Vermieter überlässt es dir, diese optional dazuzubuchen. Sie tritt dann ein, wenn an der Innenverkleidung etwas beschädigt wird.
  • Pannenhilfe, wenn das Fahrzeug liegen bleibt oder einen Schaden hat, kann entweder über den Vermieter direkt abgedeckt sein. In diesem Fall informiert dich der Vermieter bei Übergabe des Fahrzeugs, was im Notfall zu tun ist. Oder du kannst die Pannenhilfe im Buchungsprozess hinzufügen und bist dann über die MyOldtimer-Baloise-Versicherung versichert.
  • Optional kannst du noch weitere Versicherungen abschliessen: Annullation, wenn du deine Reise nicht antreten kannst und Reisegepäck, wenn du Fahrräder und andere wertvolle Gegenstände versichern möchtest.

Haftpflicht und Kasko

Deckung, wenn das Fahrzeug über die MyOldtimer-Baloise-Versicherung versichert ist

Die MyOldtimer-Baloise-Versicherungslösung beinhaltet für die vermieteten Fahrzeuge die folgenden Deckungen: Haftpflicht, Teil- und Vollkasko. Je nach Fahrzeug ist auch der Innenraum obligatorisch versichert (dies kann der Vermieter selbst entscheiden) und Pannenhilfe ist über den Vermieter für das Fahrzeug bereits abgeschlossen. Du als Mieter kannst für das gemietete Fahrzeug den Versicherungsschutz nach deinen Bedürfnissen ergänzen: Annullierungskostenversicherung und ReisegepäckversicherungDie Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) findest du hier. 

  • Haftpflicht: Deckt von dir als Mieter verursachte Schäden an einem fremden Fahrzeug oder an einer Sache. Die Versicherung gilt als Ergänzung zur bestehenden obligatorischen Motorfahrzeughaftpflichtversicherung.
  • Kasko: Deckt Kollisions-, Feuer-, Elementar-, Schneerutsch-, Diebstahl-, Tier-, Glas-, Vandalen- und Hilfeleistungsschäden (z.B. Hagel, Herabfallen von Schnee, Entwendung, Kollision mit Tieren, Glasbruch), ohne Innenraum.

Selbstbehalt

Selbstbehalt Kasko und Haftpflicht pro Schadenfall: CHF 1000

Du kannst deine Kostenbeteiligung (Selbstbehalt) von CHF 1000 auf CHF 200 pro Schadenfall direkt im Buchungsprozess reduzieren.

Geltungsbereich

Die MyOldtimer-Baloise-Versicherung gilt in Europa und in den ans Mittelmeer grenzenden Staaten, ohne Kosovo, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan. Bei Transporten über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb dieses Raumes liegen. 

Im Schadenfall

Melde den Schaden bei Baloise entweder telefonisch (0800 24 80 11 sowie +41 58 285 28 28 bei Verbindungsschwierigkeiten im Ausland) oder via Online-Schadenmeldung (Link gemäss Buchungsbestätigung der Fahrzeug-Miete), sobald du von deiner Tour zurück bist (ausser bei Haftpflichtschaden und Schaden, welcher dich an der Weiterreise hindert).

Folgende Unterlagen benötigt Baloise bei einem Schadenfall:

  • Mietvertrag (inkl. Übergabeprotokoll und, falls vorhanden die Bestätigung über den Fahrzeugwert)
  • Kopie vom Fahrzeugausweis
  • Führerausweis vom Lenker
  • Europäisches Unfallprotokoll (ein Muss bei Haftpflichtschäden)


Teile dem Vermieter die Schadennummer Baloise mit. Nachdem der Schaden gemeldet wurde, kümmert sich der Vermieter um die Behebung des Schadens. Der Vermieter wird deine Kaution zurückbehalten und sich nach Schadenerledigung bei dir melden, um dir – wenn vorhanden – den Differenzbetrag zurückzuerstatten. 

 

Deckung, wenn das Fahrzeug über die Versicherung des Vermieters gedeckt ist

Deckung

Du entnimmst dem Fahrzeugprofil auf MyOldtimer, welche Versicherungsdeckung das Fahrzeug hat. Fahrzeuge, welche über die Versicherung des Vermieters gedeckt sind, sind als Vermietfahrzeuge versichert

Geltungsbereich

In der Regel Europa und Mittelmeeranrainerstaat. Details siehe AVB der Versicherung des Vermieters.

Im Schadenfall

Bei Kontaktaufnahme mit der Versicherung nimmst du am besten den Mietvertrag und das Übergabeprotokoll zur Hand. Darauf findest du die Angaben des Vermieters und des Fahrzeugs. Wenn es sich um einen Unfall mit Drittbeteiligung handelt, hältst du zusätzlich das Europäische Unfallprotokoll bereit.

Teile dem Vermieter die Schadennummer der Versicherung mit. Nachdem der Schaden gemeldet wurde, kümmert sich der Vermieter um die Behebung des Schadens. Der Vermieter wird deine Kaution zurückbehalten und sich nach Schadenerledigung bei dir melden, um dir – wenn vorhanden – den Differenzbetrag zurückerstatten.

Im Schadenfall wird die Prämie für das Fahrzeug für den Vermieter steigen und der Vermieter muss einen Selbstbehalt an seine Versicherung bezahlen. Durch das Modul Wegfall Selbstbehalt/Bonusschutz übernimmt Baloise diese Kosten für den Vermieter. Dieses Modul ist immer in der Fahrzeugmiete inbegriffen. 

 

Pannenhilfe

Pannenhilfe über die MyOldtimer-Baloise-Versicherung

Sollte die Pannenhilfe nicht bereits beim Fahrzeug über den Vermieter vorhanden sein oder deine eigene Versicherung Mietfahrzeuge ausschliessen, kannst du eine europaweite Pannenhilfe über Baloise abschliessen.

Deckung

Die Pannenhilfe von Baloise übernimmt Kosten bei einem Verkehrsunfall, einer Panne, Vandalismus oder Diebstahl innerhalb von Europa.

Die folgenden Leistungen sind versichert (nicht abschliessende Aufzählung):

  • Pannenhilfe vor Ort und Abschleppen - effektive Kosten
  • Standgebühren (Einstellkosten) bis CHF 250
  • Bergung des Fahrzeugs bis CHF 5000
  • Spedition von Ersatzteilen, wenn diese an Ort und Stelle nicht beschafft werden können
  • Heimreise aller Insassen an den Wohnort in der Schweiz oder Weiterreise an den ursprünglichen Zielort, wenn das Fahrzeug nicht gleichentags repariert werden kann. Die Kosten werden übernommen bis max. 1000 CHF pro Fall für die Heim- oder Weiterreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder für max. 5 Tage und 500 CHF pro Fall für ein Mietfahrzeug der gleichen Kategorie wie das versicherte Fahrzeug.
  • Übernachtung, sofern die Heim- oder Weiterreise gleichentags nicht mehr möglich ist oder die Reparatur nicht innert 5 Tagen möglich ist, bis 150 CHF pro Insasse und Nacht, insgesamt höchstens 1200 CHF pro Fall.
  • Rücktransport des fahruntüchtigen Fahrzeuges in die angestammte Garage des Vermieters, wenn es nicht innert 24 Stunden (Schweiz) bzw. nicht innert 5 Tagen (Ausland) repariert werden kann.
  • Organisationsservice rund um den Vorfall wie z. B. Taxi bestellen, Mietwagen oder Rückflug organisieren

Das vollumfängliche Leistungspaket ist hier in den AVB ersichtlich.

Geltungsbereich

Die Versicherung ist während der im Mietvertrag festgelegten Mietdauer gültig. Die MyOldtimer-Baloise-Versicherung gilt in Europa und in den ans Mittelmeer grenzenden Staaten, ohne Kosovo, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan. Bei Transporten über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb dieses Raumes liegen.

Im Pannenfall

Melde dich umgehend bei der Alarmzentrale unter 0800 24 80 11 (24h Service). Halte die folgenden Unterlagen bereit:

  • Kopie vom Mietvertrag
  • Vertragsnummer der Versicherung
  • ggf. Original der Tatbestandsaufnahme (Polizeirapport, Unfallprotokoll)
  • Zahlungsverbindung 

Pannenhilfe über den Vermieter des Fahrzeugs

 Wenn die Pannenhilfe bereits über die Versicherung des Vermieters gedeckt ist, bekommst du die notwendigen Unterlagen direkt vom Vermieter. 

Deckung

Der Leistungsumfang ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

Geltungsbereich

In der Regel Europa und Mittelmeeranrainerstaat. Details siehe AVB der Pannenhilfen-Versicherung des Vermieters. 

Im Pannenfall

Melde dich umgehend bei der Alarmzentrale der jeweiligen Versicherung. Die Telefonnummer und Angaben der Pannenhilfe-Versicherung bekommst du vom Vermieter. Halte die folgenden Unterlagen bereit:

  • Kopie vom Mietvertrag mit Angaben zum Vermieter und Fahrzeug
  • Policennummer (bekommst du vom Vermieter)
  • Original der Tatbestandsaufnahme (Polizeirapport, Unfallprotokoll)
  • Originalquittungen und -rechnungen 

 

Optionale Versicherungen

Im Buchungsprozess wirst du gefragt, ob du optional die Annullierungskostenversicherung oder die Reisegepäckversicherung abschliessen möchtest. Bei der Innenraumversicherung kann der Vermieter vorgeben, dass du diese abschliessen musst. Falls er das nicht als obligatorisch vorgibt, hast du die Wahl und kannst sie im Buchungsprozess freiwillig hinzufügen.

Annullierungskostenversicherung

Deckung

Die Fahrzeugmietkosten sind bei Annullierung der Reise vor Reisebeginn versichert.

Die folgenden Ereignisse sind versichert, wenn du als Mieter deine gebuchte Reise nicht antreten kannst, sofern diese nach Abschluss der Buchung eingetreten sind (nicht abschliessende Aufzählung):

  • Schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Arbeitslosigkeit oder Tod einer mitreisenden Person, des Haustiers des Mieters oder einer mitreisenden Person.
  • Streik (vorbehalten aktive Beteiligung) auf der geplanten Reiseroute im Ausland, Unruhen aller Art, Quarantäne, Elementarereignisse an der Reisedestination, wenn diese das Leben und das Eigentum der versicherten Person konkret gefährden.
  • Schwere Beeinträchtigung des Eigentums der versicherten Person an ihrem Wohnort infolge Feuer-, Elementar-, Diebstahl- oder Wasserschaden, sodass ihre Anwesenheit zu Hause unerlässlich ist.
  • Ausfall oder Verspätung – beides infolge technischen Defekts oder Personenunfalls – des zu benützenden öffentlichen Transportmittels zum Übernahmeort des Mietfahrzeugs.

Kein Selbstbehalt


Geltungsbereich

Die Annullierungskostenversicherung beschränkt sich auf die über MyOldtimer abgeschlossene Fahrzeugmiete.

 

Im Annullierungsfall

Im Annullierungsfall ist Baloise unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Annullierung wird bei Baloise entweder telefonisch (0800 24 801 1 sowie +41 58 285 28 28 bei Verbindungsschwierigkeiten im Ausland) oder via Online-Schadenmeldung (Link gemäss Bestätigungsmail der Fahrzeug-Miete) angemeldet. Melde den Annullierungsfall auch unverzügliche an MyOldtimer und dem Vermieter.

Folgende Dokumente müssen Baloise u.a. eingereicht werden.

  • Mietvertrag und Rechnungen für die Annullierungskosten
  • Detailliertes Arztzeugnis, Bescheinigung des Todesfalles oder ein anderes offizielles Attest
  • Zahlungsverbindung


Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung versichert gegen Diebstahl, Beschädigung, und Abhandenkommen.

Es können sämtliche Gegenstände des privaten Bedarfs, die du auf deiner Reise mitführst, versichert werden. Dies könnten beispielsweise unter anderem E-Bikes, Surfbrett, Velo, Kleider, Toilettenartikel, Schuhe, Mobiltelefon, Kameraausrüstung, Sportgeräte, Computer sein. Nicht als Reisegepäck gelten Haustiere, Armband- und Taschenuhren, Geldwerte, Gutscheine, Reiseschecks, übertragbare Abonnemente, Schmuck sowie beruflich oder gewerblich mitgeführte Gegenstände.

Selbstbehalt

Versicherungssumme bis 5000 CHF: Selbstbehalt 50 CHF 

Die Reisegepäckversicherung ist eine zusätzliche Deckung zur Hausratversicherung. Zu Hause bist du ausreichend gegen den einfachen Diebstahl versichert. Sobald du auf Reisen deine liebsten Gegenstände wie E-Bike oder Velo, eine teure Fotokamera oder die Golfausrüstung mitnimmst, reicht die Höhe des Versicherungsschutzes, den die Hausratversicherung bietet, oft nicht aus.

 

Innenraumversicherung

Die Innenraumversicherung deckt Schäden infolge plötzlicher Zerstörung oder Beschädigung durch Fremd- oder Eigeneinwirkung an Bauteilen im Innen- oder Fahrgastraum sowie im Lade- oder Kofferraum, des im Mietvertrag aufgeführten Fahrzeuges.

Selbstbehalt

Selbstbehalt Innenraumversicherung pro Schadenfall: CHF 200